Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
der Verein Plasticontrol engagiert sich als einer der ersten Organisationen weltweit gegen Plastik in der Umwelt ein. Einen Überblick zu unseren Aktivitäten rund um das Thema Mikroplastik finden Sie auch unter www.mikroplastik.de. Wir standen bereits mehrfach den Kontakt mit Ihrem Ministerium und haben zuletzt im letzten Sommer mit Partnerorganisationen die Unterschriften einer Petition an Sie persönlich überreicht.
Zu einem möglichen Verbot von Mikroplastik in den verschiedenen Produkten setzen Sie bisher auf eine Regulierung auf der Ebene der Europäischen Union. Bisher teilten Sie an verschiedenen Stellen mit, dass eine nationale Regulierung für Sie nicht in Frage kommt – obwohl mehrere Länder der Europäischen Union bereits Verbote zu Mikroplastik auf nationaler Ebene umgesetzt haben.
Nun erreichen uns nahezu im wöchentlichen Ablauf schockierende Ergebnisse aus diversen Studien zur Umweltbelastung durch Mikroplastik. So wurde Mikroplastik in diversen menschlichen Organen gefunden – zuletzt in Plazentagewebe. Mikroplastik wurde in Obst und Gemüse nachgewiesen. 10 bis 21 Millionen Tonnen Mikroplastik sollen nach neusten Studien alleine im Atlantik treiben. Dies sind nur einige Erkenntnisse der letzten 6 Monate. Wir erwarten weitere dramatische neue Studienergebnisse innerhalb der nächsten Monate.
Haben wir vor diesem Hintergrund genug Zeit, um auf eine gesamteuropäische Lösung zu warten? Dies ist nicht der Fall, denn alleine aus Deutschland gelangen jährlich geschätzte 330.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt. Es müssen umgehend nationale gesetzliche Regularien in Deutschland zu den unterschiedlichen Quellen und Formen von Mikroplastik umgesetzt werden.
In diesem Kontext möchten wir Sie freundlichst um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
– Können Sie sich mittlerweile eine Initiative Ihrereseits zu einem Verbot von definierten Formen von Mikroplastik in Deutschland im nationalen Gesetzesverfahren vorstellen?
– Verfügen Sie über Informationen, wie lange der Verbotsprozess zu Mikroplastik der Europäischen Union noch andauern wird?
– Wird flüssiges, gel-, pasten- und wachsartiges Mikroplastik in diesem Verbotsprozess enthalten sein?
– Welche Quellen von Mikroplastik sind in den Verbotsprozess inkludiert? Beispiele wären Mikroplastik in Kosmetik -und Körperpflegeprodukten, Mikroplastik in der industriellen Anwendung (z.B. im Rahmen der Schiffswartung).
Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Steiner
Geschäftsführender Vorstand
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