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Petitionen Plasticontrol EU

Seit 2015 sind wir bei der Europäischen Kommission insbesondere zu zwei Mikroplastik-Themen aktiv:

1. Zum Einsatz eines Reinigungssystems in allen

europäischen Wasseraufbereitungsanlagen, mit dem kleinste

Kunststoffteilchen (Mikroplastik) herausgefiltert werden können

2. Zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten,

Hygieneartikeln und Bekleidungserzeugnissen

Wir drucken unten stehend einmal die aktuelle Antwort der Kommission 2020. Sie angekündigten Maßnahmen können 400.000 Tonnen Mikroplastik in 20 Jahren einsparen.

Kommission zu den Petitionen von Plasticontrol 2020:

„Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt in den Gewässern, die

Umwelt und unter Umständen sogar die menschliche Gesundheit durch die unkontrollierte

Verbreitung von Mikroplastik und seiner steigenden Präsenz ausgesetzt sind, und sie setzt sich

für ihre Bekämpfung ein.

In ihren bisherigen Anmerkungen vom 29.          April 2016 zur Petition Nr.           0663/2015 antwortete

die Kommission, sie prüfe, ob in dieser Angelegenheit zusätzliche Schritte vonnöten seien,

vertrat jedoch die Auffassung, es sei zu früh, um zu dem Schluss zu kommen, dass zusätzliche

legislative Maßnahmen gerechtfertigt seien. Dies war vor allem auf den Mangel an wissenschaftlich und international anerkannten Methoden zur Identifizierung und Analyse von

Mikroplastik zurückzuführen.

In der Zwischenzeit hat die Kommission verschiedene legislative und nicht-legislative

Maßnahmen ergriffen, um gegen Mikroplastik vorzugehen.

Im Januar 2018 verabschiedete die Kommission die erste europäische Strategie für

Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft. Mit dieser Strategie soll die Art und Weise verändert

werden, wie Kunststoffprodukte in der EU entworfen, verwendet, hergestellt und

wiederverwertet werden. Eine bessere Gestaltung von Kunststoffprodukten, höhere

Kunststoffrecyclingraten sowie mehr und bessere Rezyklate werden zur Förderung des

Markts für Recyclingkunststoffe beitragen. Die Strategie ist Teil des Übergangs Europas zu

einer Kreislaufwirtschaft und wird auch einen Beitrag dazu leisten, die Ziele für nachhaltige

Entwicklung, die globalen Klimaschutzverpflichtungen und die industriepolitischen Ziele der

EU zu verwirklichen. Sie wird dazu beitragen, unsere Umwelt zu schützen und die

Vermüllung der Meere, die Treibhausgasemissionen und unsere Abhängigkeit von

importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Mit ihr sollen nachhaltigere und sicherere

Verbrauchs- und Erzeugungsmuster für Kunststoffe gefördert werden. In Bezug auf Abwasser

und Mikroplastik zielt die Kunststoffstrategie darauf ab, die geeigneten Maßnahmen zur

Bekämpfung der Ursachen von Umweltverschmutzung zu verstehen, und umfasst unter

anderem die Bewertung der Wirksamkeit der Abwasserbehandlung zur Abscheidung und

Entfernung von Mikroplastik.

Im Zusammenhang mit dem Europäischen Grünen Deal hat die Kommission angekündigt,

Folgemaßnahmen zur Kunststoffstrategie von 2018 ergreifen zu wollen, wobei sie sich unter

anderem auf Maßnahmen zur Bekämpfung absichtlich zugesetzten Mikroplastiks

konzentrieren wird.

Im Anschluss an die Kunststoffstrategie wurden mit der Richtlinie über die Verringerung der

Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt Beschränkungen und andere

Maßnahmen eingeführt, um den Verbrauch der am häufigsten vorkommenden

Einwegkunststoffe an den Küsten der EU, also Fanggeräte und oxo-abbaubare Kunststoffe,

und die dadurch entstehende Vermüllung, einzuschränken. Die Richtlinie soll zur

Verringerung der Emissionen von Mikroplastik beitragen, die durch die Einfuhr dieser Abfälle

in die Meeresumwelt verursacht werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis Juli

2021 umsetzen.

Zu den geplanten Maßnahmen, die Mikrofasern in Textilien betreffen, gehören u.          a. die

Entwicklung von Methoden zur Messung von Freisetzungen, Informations- und

Kennzeichnungsvorschriften sowie die Festlegung von Schwellenwerten. Die Kommission

hat eine Vorstudie durchgeführt, um Reduktionsmöglichkeiten, einschließlich Filtern von

Waschmaschinen und verbesserter Abwasserbehandlung, zu bewerten. Im Laufe des Jahres

2020 soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Optionen eingehender zu prüfen. Die Kommission arbeitet zudem mit der

Industrie und dem Europäischen Komitee für Normung zusammen, um Testmethoden zur

Messung der Freisetzung von Mikroplastik beim Waschen synthetischer Textilien zu

ermitteln.

Dies steht im Einklang mit dem kürzlich veröffentlichten Europäischen Grünen Deal, in dem

insbesondere bei ressourcenintensiven Industriezweigen wie Textilien ein Wandel gefordert

wird. Es wurde angekündigt, dass im März 2020 ein neuer Aktionsplan für die

Kreislaufwirtschaft angenommen wird, der einen Arbeitsplan mit spezifischen Maßnahmen –

auch für die Textilbranche – enthält. Die spezifischen politischen Initiativen, die ergriffen

werden sollen, sind noch in Vorbereitung.

Was die Abwasserbehandlung betrifft, so ergab die Bewertung der Richtlinie über die

Behandlung von kommunalem Abwasser, dass in der Tat große Mengen von Mikroplastik in

Abwasser gelangen und dass mit der in der Richtlinie vorgeschriebenen Behandlung bis zu

80–99 % dieser Partikel entfernt werden können, wobei die meisten dieser Partikel in den

Ableitungsschlamm gelangen. Die Kommission prüft derzeit die geeigneten Folgemaßnahmen

zu den Ergebnissen dieser Bewertung. Falls beschlossen wird, die Richtlinie zu überarbeiten,

wird sie einer Folgenabschätzung unterzogen, bei der die sozialen, wirtschaftlichen und

ökologischen Kosten und Nutzeffekte von Maßnahmen sowie die Vereinbarkeit der

vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Subsidiaritätsprinzip geprüft werden. In einer solchen

Folgenabschätzung werden auch Kosten und Nutzen weiterer Technologien zur Beseitigung

von Mikroplastik und anderen Schadstoffen untersucht, die in Abwasserbehandlungsanlagen

Anlass zur Besorgnis geben.

Darüber hinaus hat die Kommission das notwendige Verfahren eingeleitet, um Mikroplastik

einzuschränken, das absichtlich zu Produkten hinzugefügt wird, die unter die EU-

Rechtsvorschriften zur Chemikalienkontrolle, nämlich die Verordnung zur Registrierung,

Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe      fallen. Ende Januar 2019 legte

die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Beschränkungsvorschlag vor, in dem sie

zu dem Schluss kam, dass eine empfohlene Beschränkung über einen Zeitraum von 20  Jahren

zu einer Verringerung der Emissionen durch Mikroplastik um etwa 400  000 Tonnen führen

könnte. Der Beschränkungsvorschlag wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen

der ECHA geprüft. Die Kommission wird ihre Stellungnahme im Sommer 2020 erhalten, in

der auch eine Studie über die sozioökonomischen Auswirkungen und die Verfügbarkeit von

Alternativen enthalten sein wird. Auf Grundlage dieser Stellungnahmen kann die Kommission

einen Maßnahmenentwurf ausarbeiten, in dem die Aufnahme von Produkten mit absichtlich

zugefügtem Mikroplastik in die Liste der beschränkten Stoffe in den genannten

Rechtsvorschriften (Anhang       XVII der REACH-Verordnung) vorgeschlagen wird.

Zudem wird die Kommission durch die neue Trinkwasserrichtlinie ermächtigt, eine Methode zur Messung von Mikroplastik festzulegen, damit es in ihre Beobachtungsliste aufgenommen

werden kann. Die Mitgliedstaaten müssen Überwachungsanforderungen bezüglich des

potenziellen Vorkommens der in die Beobachtungsliste aufgenommenen Stoffe oder

Verbindungen an relevanten Stellen in der Versorgungskette für Wasser für den menschlichen

Gebrauch festlegen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über

Mikroplastik im Trinkwasser kam zu dem Schluss, dass derzeit nur eingeschränkte Daten über

das Vorkommen von Mikroplastik im Trinkwasser vorhanden sind. Dies ist unter anderem auf

den Mangel an verlässlichen zuverlässigen Studien zurückzuführen. Die WHO kommt auf

Grundlage der eingeschränkten verfügbaren Informationen zu dem Schluss, dass Mikroplastik

für die menschliche Gesundheit wenig bedenklich ist. Die eingeschränkten verfügbaren

Belege deuten nach Angaben der WHO darauf hin, dass der größte Teil an Mikroplastik in

Süßwasser aus dem Abwasser kommt. Dies entspricht den Ergebnissen der Bewertung der

Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Die WHO fordert weitere

gezielte, gut konzipierte und qualitätsgesteuerte investigative Studien, um das Vorkommen

von Mikroplastik im Wasserkreislauf besser zu verstehen.

Die Kommission sammelt zudem Informationen und Hinweise für die Entwicklung von

Lösungen, mit denen die Menge an Mikroplastik in den Meeren verringert werden kann.

Gleichzeitig werden im Zuge von mit EU-Mitteln finanzierten Forschungsprojekten auch das

Vorkommen und die Auswirkungen von Mikroplastik in Gewässern untersucht. Beispiele

hierfür sind die Projekte im Rahmen von Horizont 2020 sowie Projekte zur Untersuchung

der Auswirkungen auf die marine Tier- und Pflanzenwelt.

Fazit

Wie bereits dargelegt, hat die Kommission im Jahr 2019 zahlreiche positive und spezifische

legislative und nicht-legislative Maßnahmen ergriffen, um das Problem von Mikroplastik in

der Umwelt als solches sowie im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung zu lösen. Wie

ebenfalls bereits dargelegt, sind weitere Maßnahmen in Planung.“

Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt in den Gewässern, die

Umwelt und unter Umständen die menschliche Gesundheit durch die unkontrollierte

Verbreitung von Mikroplastik und seiner steigenden Präsenz ausgesetzt sind.

In ihrer Mitteilung vom 29.April 2016 antwortete die Kommission, sie prüfe, ob in dieser

Angelegenheit zusätzliche Schritte vonnöten seien, vertrat jedoch die Auffassung, es sei zu

früh, um zu dem Schluss zu kommen, dass zusätzliche legislative Maßnahmen gerechtfertigt

seien.

In der Zwischenzeit hat die Kommission einige legislative und nichtlegislative Maßnahmen

ergriffen, um gegen Mikroplastik vorzugehen.

Im Januar 2018 verabschiedete die Kommission die erste europäische Strategie für

Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft. Mit dieser Strategie soll die Art und Weise verändert werden, wie Kunststoffprodukte in der EU entworfen, verwendet, hergestellt und

wiederverwertet werden. Eine bessere Gestaltung von Kunststoffprodukten, höhere

Kunststoffrecyclingraten sowie mehr und bessere Rezyklate werden zur Förderung des

Markts für Recyclingkunststoffe beitragen. Die Strategie ist Teil des Übergangs Europas zu

einer Kreislaufwirtschaft und wird auch einen Beitrag dazu leisten, die Ziele für nachhaltige

Entwicklung, die globalen Klimaschutzverpflichtungen sowie die industriepolitischen Ziele

der EU zu verwirklichen. Mit dieser Strategie wird dazu beigetragen, unsere Umwelt zu

schützen und die Vermüllung der Meere, die Treibhausgasemissionen sowie unsere

Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Mit ihr werden

nachhaltigere und sicherere Verbrauchs- und Erzeugungsmuster für Kunststoffe gefördert. Im

Zusammenhang mit Abwasser und Mikroplastik darin wird in der Kunststoffstrategie darauf

verwiesen, wie wichtig es ist, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Ursachen für die

Verschmutzung zu bekämpfen.

Zu den geplanten Maßnahmen, die insbesondere Mikrofasern in Textilien betreffen, gehören

u. a. die Entwicklung von Methoden zur Messung von Freisetzungen, Informations- und

Kennzeichnungsvorschriften sowie die Festlegung von Schwellenwerten. Die Kommission

hat eine Vorstudie durchgeführt, um Reduktionsmöglichkeiten, einschließlich Filtern von

Waschmaschinen und verbesserter Abwasserbehandlung, zu bewerten. Im Hinblick auf die

Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Optionen ist eine eingehendere Prüfung

erforderlich.

Den Dienststellen der Kommission sind auch die Initiativen der Industrie zur Entwicklung

erster Vorschläge für Testmethoden bekannt.

Die Kommission erkennt in der Kunststoffstrategie das Problem von absichtlich zugesetztem

Mikroplastik in einigen Produktkategorien (z.    B. Kosmetika, Waschmittel, Farben) an. Zur

Lösung dieses Problems hat die Kommission damit begonnen, die Verwendung von

absichtlich zugesetztem Mikroplastik, beispielsweise in Kosmetika, Waschmittel und Farben,

einzuschränken. Sie beauftragte daher die Europäische Chemikalienagentur, die

wissenschaftliche Grundlage für eine Beschränkung im Rahmen der Verordnung zur

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zu

überprüfen.

Im Februar 2018 schlug die Kommission in ihrem Legislativvorschlag für eine Überarbeitung

der Trinkwasserrichtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls Mikrokunststoffe

in zur Trinkwassergewinnung genutzten Gewässern überwachen und auf dieser Grundlage

geeignete Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus legte die Kommission im Mai     2018 einen Gesetzesvorschlag für eine

Richtlinie über Einwegkunststoffe vor. In diesem Vorschlag werden neue EU-weite

Vorschriften für die zehn am häufigsten an den europäischen Stränden und Meeren gefundenen Einwegprodukte aus Kunststoff sowie für verloren gegangene und

zurückgelassene Fanggeräte festgelegt. Diese machen zusammen 70     % aller Abfälle im Meer

aus.

Was die Forderung des Petenten angeht, alle europäischen Wasseraufbereitungsanlagen mit

Wasserfiltern auszustatten, umfasst die Kunststoffstrategie eine Maßnahme zur Bewertung der

Wirksamkeit der Erfassung und Beseitigung der Verschmutzung durch Mikroplastik in

Wasseraufbereitungsanlagen. Im Oktober 2017 wurde ein REFIT-Bewertungsverfahren für die

Richtlinie             91/271/EEC, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser,

eingeleitet. Die Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen der Leitlinien für eine bessere

Rechtsetzung – Bewertung und Eignungsprüfungen. Bei der Bewertung liegt der Fokus unter

anderem darauf, wie neu auftretende Schadstoffe und Mikroplastik von der Richtlinie erfasst

werden, ob die Grenzwerte für Schadstoffe noch gültig sind und inwieweit in der Richtlinie

Innovation und Anpassung gefördert werden. Die Ergebnisse der Bewertung der Richtlinie

fließen in die Entscheidung der Kommission ein, ob die Richtlinie zu überarbeiten ist.

Die Kommission sammelt zudem Informationen und Hinweise für die Entwicklung von

Lösungen, mit denen die Menge an Mikroplastik in den Meeren reduziert werden kann.

Gleichzeitig werden im Zuge von mit EU-Mitteln finanzierten Forschungsprojekten das

Vorkommen und die Auswirkungen von Mikroplastik in Gewässern untersucht. Dazu gehören

unter anderem das CleanSea-Projekt im Rahmen von Horizont  2020, das MicroPlastics-

Projekt im Rahmen von Interreg und das MERMAIDS-Projekt im Rahmen von LIFE+.

Fazit

Wie bereits dargelegt, hat die Kommission im letzten Jahr zahlreiche positive und spezifische

legislative und nicht-legislative Maßnahmen ergriffen, um das Problem von Mikroplastik in

der Umwelt als solches sowie im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung zu lösen. Da

die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser das am besten geeignete

Instrument ist, um die Filtration von Mikroplastik aus Abwasser anzugehen, wird der vom

Petenten aufgeworfene Sachverhalt im Rahmen der von der Kommission vorgenommenen

Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser behandelt, was

einen notwendigen Vorbereitungsschritt in Richtung einer möglichen Überarbeitung der EU-

Rechtsvorschriften darstellt.

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