Seit 2015 sind wir bei der Europäischen Kommission insbesondere zu zwei Mikroplastik-Themen aktiv:
1. Zum Einsatz eines Reinigungssystems in allen
europäischen Wasseraufbereitungsanlagen, mit dem kleinste
Kunststoffteilchen (Mikroplastik) herausgefiltert werden können
2. Zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten,
Hygieneartikeln und Bekleidungserzeugnissen
Wir drucken unten stehend einmal die aktuelle Antwort der Kommission 2020. Sie angekündigten Maßnahmen können 400.000 Tonnen Mikroplastik in 20 Jahren einsparen.
Kommission zu den Petitionen von Plasticontrol 2020:
„Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt in den Gewässern, die
Umwelt und unter Umständen sogar die menschliche Gesundheit durch die unkontrollierte
Verbreitung von Mikroplastik und seiner steigenden Präsenz ausgesetzt sind, und sie setzt sich
für ihre Bekämpfung ein.
In ihren bisherigen Anmerkungen vom 29. April 2016 zur Petition Nr. 0663/2015 antwortete
die Kommission, sie prüfe, ob in dieser Angelegenheit zusätzliche Schritte vonnöten seien,
vertrat jedoch die Auffassung, es sei zu früh, um zu dem Schluss zu kommen, dass zusätzliche
legislative Maßnahmen gerechtfertigt seien. Dies war vor allem auf den Mangel an wissenschaftlich und international anerkannten Methoden zur Identifizierung und Analyse von
Mikroplastik zurückzuführen.
In der Zwischenzeit hat die Kommission verschiedene legislative und nicht-legislative
Maßnahmen ergriffen, um gegen Mikroplastik vorzugehen.
Im Januar 2018 verabschiedete die Kommission die erste europäische Strategie für
Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft. Mit dieser Strategie soll die Art und Weise verändert
werden, wie Kunststoffprodukte in der EU entworfen, verwendet, hergestellt und
wiederverwertet werden. Eine bessere Gestaltung von Kunststoffprodukten, höhere
Kunststoffrecyclingraten sowie mehr und bessere Rezyklate werden zur Förderung des
Markts für Recyclingkunststoffe beitragen. Die Strategie ist Teil des Übergangs Europas zu
einer Kreislaufwirtschaft und wird auch einen Beitrag dazu leisten, die Ziele für nachhaltige
Entwicklung, die globalen Klimaschutzverpflichtungen und die industriepolitischen Ziele der
EU zu verwirklichen. Sie wird dazu beitragen, unsere Umwelt zu schützen und die
Vermüllung der Meere, die Treibhausgasemissionen und unsere Abhängigkeit von
importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Mit ihr sollen nachhaltigere und sicherere
Verbrauchs- und Erzeugungsmuster für Kunststoffe gefördert werden. In Bezug auf Abwasser
und Mikroplastik zielt die Kunststoffstrategie darauf ab, die geeigneten Maßnahmen zur
Bekämpfung der Ursachen von Umweltverschmutzung zu verstehen, und umfasst unter
anderem die Bewertung der Wirksamkeit der Abwasserbehandlung zur Abscheidung und
Entfernung von Mikroplastik.
Im Zusammenhang mit dem Europäischen Grünen Deal hat die Kommission angekündigt,
Folgemaßnahmen zur Kunststoffstrategie von 2018 ergreifen zu wollen, wobei sie sich unter
anderem auf Maßnahmen zur Bekämpfung absichtlich zugesetzten Mikroplastiks
konzentrieren wird.
Im Anschluss an die Kunststoffstrategie wurden mit der Richtlinie über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt Beschränkungen und andere
Maßnahmen eingeführt, um den Verbrauch der am häufigsten vorkommenden
Einwegkunststoffe an den Küsten der EU, also Fanggeräte und oxo-abbaubare Kunststoffe,
und die dadurch entstehende Vermüllung, einzuschränken. Die Richtlinie soll zur
Verringerung der Emissionen von Mikroplastik beitragen, die durch die Einfuhr dieser Abfälle
in die Meeresumwelt verursacht werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis Juli
2021 umsetzen.
Zu den geplanten Maßnahmen, die Mikrofasern in Textilien betreffen, gehören u. a. die
Entwicklung von Methoden zur Messung von Freisetzungen, Informations- und
Kennzeichnungsvorschriften sowie die Festlegung von Schwellenwerten. Die Kommission
hat eine Vorstudie durchgeführt, um Reduktionsmöglichkeiten, einschließlich Filtern von
Waschmaschinen und verbesserter Abwasserbehandlung, zu bewerten. Im Laufe des Jahres
2020 soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Optionen eingehender zu prüfen. Die Kommission arbeitet zudem mit der
Industrie und dem Europäischen Komitee für Normung zusammen, um Testmethoden zur
Messung der Freisetzung von Mikroplastik beim Waschen synthetischer Textilien zu
ermitteln.
Dies steht im Einklang mit dem kürzlich veröffentlichten Europäischen Grünen Deal, in dem
insbesondere bei ressourcenintensiven Industriezweigen wie Textilien ein Wandel gefordert
wird. Es wurde angekündigt, dass im März 2020 ein neuer Aktionsplan für die
Kreislaufwirtschaft angenommen wird, der einen Arbeitsplan mit spezifischen Maßnahmen –
auch für die Textilbranche – enthält. Die spezifischen politischen Initiativen, die ergriffen
werden sollen, sind noch in Vorbereitung.
Was die Abwasserbehandlung betrifft, so ergab die Bewertung der Richtlinie über die
Behandlung von kommunalem Abwasser, dass in der Tat große Mengen von Mikroplastik in
Abwasser gelangen und dass mit der in der Richtlinie vorgeschriebenen Behandlung bis zu
80–99 % dieser Partikel entfernt werden können, wobei die meisten dieser Partikel in den
Ableitungsschlamm gelangen. Die Kommission prüft derzeit die geeigneten Folgemaßnahmen
zu den Ergebnissen dieser Bewertung. Falls beschlossen wird, die Richtlinie zu überarbeiten,
wird sie einer Folgenabschätzung unterzogen, bei der die sozialen, wirtschaftlichen und
ökologischen Kosten und Nutzeffekte von Maßnahmen sowie die Vereinbarkeit der
vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Subsidiaritätsprinzip geprüft werden. In einer solchen
Folgenabschätzung werden auch Kosten und Nutzen weiterer Technologien zur Beseitigung
von Mikroplastik und anderen Schadstoffen untersucht, die in Abwasserbehandlungsanlagen
Anlass zur Besorgnis geben.
Darüber hinaus hat die Kommission das notwendige Verfahren eingeleitet, um Mikroplastik
einzuschränken, das absichtlich zu Produkten hinzugefügt wird, die unter die EU-
Rechtsvorschriften zur Chemikalienkontrolle, nämlich die Verordnung zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe fallen. Ende Januar 2019 legte
die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Beschränkungsvorschlag vor, in dem sie
zu dem Schluss kam, dass eine empfohlene Beschränkung über einen Zeitraum von 20 Jahren
zu einer Verringerung der Emissionen durch Mikroplastik um etwa 400 000 Tonnen führen
könnte. Der Beschränkungsvorschlag wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen
der ECHA geprüft. Die Kommission wird ihre Stellungnahme im Sommer 2020 erhalten, in
der auch eine Studie über die sozioökonomischen Auswirkungen und die Verfügbarkeit von
Alternativen enthalten sein wird. Auf Grundlage dieser Stellungnahmen kann die Kommission
einen Maßnahmenentwurf ausarbeiten, in dem die Aufnahme von Produkten mit absichtlich
zugefügtem Mikroplastik in die Liste der beschränkten Stoffe in den genannten
Rechtsvorschriften (Anhang XVII der REACH-Verordnung) vorgeschlagen wird.
Zudem wird die Kommission durch die neue Trinkwasserrichtlinie ermächtigt, eine Methode zur Messung von Mikroplastik festzulegen, damit es in ihre Beobachtungsliste aufgenommen
werden kann. Die Mitgliedstaaten müssen Überwachungsanforderungen bezüglich des
potenziellen Vorkommens der in die Beobachtungsliste aufgenommenen Stoffe oder
Verbindungen an relevanten Stellen in der Versorgungskette für Wasser für den menschlichen
Gebrauch festlegen.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über
Mikroplastik im Trinkwasser kam zu dem Schluss, dass derzeit nur eingeschränkte Daten über
das Vorkommen von Mikroplastik im Trinkwasser vorhanden sind. Dies ist unter anderem auf
den Mangel an verlässlichen zuverlässigen Studien zurückzuführen. Die WHO kommt auf
Grundlage der eingeschränkten verfügbaren Informationen zu dem Schluss, dass Mikroplastik
für die menschliche Gesundheit wenig bedenklich ist. Die eingeschränkten verfügbaren
Belege deuten nach Angaben der WHO darauf hin, dass der größte Teil an Mikroplastik in
Süßwasser aus dem Abwasser kommt. Dies entspricht den Ergebnissen der Bewertung der
Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Die WHO fordert weitere
gezielte, gut konzipierte und qualitätsgesteuerte investigative Studien, um das Vorkommen
von Mikroplastik im Wasserkreislauf besser zu verstehen.
Die Kommission sammelt zudem Informationen und Hinweise für die Entwicklung von
Lösungen, mit denen die Menge an Mikroplastik in den Meeren verringert werden kann.
Gleichzeitig werden im Zuge von mit EU-Mitteln finanzierten Forschungsprojekten auch das
Vorkommen und die Auswirkungen von Mikroplastik in Gewässern untersucht. Beispiele
hierfür sind die Projekte im Rahmen von Horizont 2020 sowie Projekte zur Untersuchung
der Auswirkungen auf die marine Tier- und Pflanzenwelt.
Fazit
Wie bereits dargelegt, hat die Kommission im Jahr 2019 zahlreiche positive und spezifische
legislative und nicht-legislative Maßnahmen ergriffen, um das Problem von Mikroplastik in
der Umwelt als solches sowie im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung zu lösen. Wie
ebenfalls bereits dargelegt, sind weitere Maßnahmen in Planung.“
Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt in den Gewässern, die
Umwelt und unter Umständen die menschliche Gesundheit durch die unkontrollierte
Verbreitung von Mikroplastik und seiner steigenden Präsenz ausgesetzt sind.
In ihrer Mitteilung vom 29.April 2016 antwortete die Kommission, sie prüfe, ob in dieser
Angelegenheit zusätzliche Schritte vonnöten seien, vertrat jedoch die Auffassung, es sei zu
früh, um zu dem Schluss zu kommen, dass zusätzliche legislative Maßnahmen gerechtfertigt
seien.
In der Zwischenzeit hat die Kommission einige legislative und nichtlegislative Maßnahmen
ergriffen, um gegen Mikroplastik vorzugehen.
Im Januar 2018 verabschiedete die Kommission die erste europäische Strategie für
Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft. Mit dieser Strategie soll die Art und Weise verändert werden, wie Kunststoffprodukte in der EU entworfen, verwendet, hergestellt und
wiederverwertet werden. Eine bessere Gestaltung von Kunststoffprodukten, höhere
Kunststoffrecyclingraten sowie mehr und bessere Rezyklate werden zur Förderung des
Markts für Recyclingkunststoffe beitragen. Die Strategie ist Teil des Übergangs Europas zu
einer Kreislaufwirtschaft und wird auch einen Beitrag dazu leisten, die Ziele für nachhaltige
Entwicklung, die globalen Klimaschutzverpflichtungen sowie die industriepolitischen Ziele
der EU zu verwirklichen. Mit dieser Strategie wird dazu beigetragen, unsere Umwelt zu
schützen und die Vermüllung der Meere, die Treibhausgasemissionen sowie unsere
Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Mit ihr werden
nachhaltigere und sicherere Verbrauchs- und Erzeugungsmuster für Kunststoffe gefördert. Im
Zusammenhang mit Abwasser und Mikroplastik darin wird in der Kunststoffstrategie darauf
verwiesen, wie wichtig es ist, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Ursachen für die
Verschmutzung zu bekämpfen.
Zu den geplanten Maßnahmen, die insbesondere Mikrofasern in Textilien betreffen, gehören
u. a. die Entwicklung von Methoden zur Messung von Freisetzungen, Informations- und
Kennzeichnungsvorschriften sowie die Festlegung von Schwellenwerten. Die Kommission
hat eine Vorstudie durchgeführt, um Reduktionsmöglichkeiten, einschließlich Filtern von
Waschmaschinen und verbesserter Abwasserbehandlung, zu bewerten. Im Hinblick auf die
Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Optionen ist eine eingehendere Prüfung
erforderlich.
Den Dienststellen der Kommission sind auch die Initiativen der Industrie zur Entwicklung
erster Vorschläge für Testmethoden bekannt.
Die Kommission erkennt in der Kunststoffstrategie das Problem von absichtlich zugesetztem
Mikroplastik in einigen Produktkategorien (z. B. Kosmetika, Waschmittel, Farben) an. Zur
Lösung dieses Problems hat die Kommission damit begonnen, die Verwendung von
absichtlich zugesetztem Mikroplastik, beispielsweise in Kosmetika, Waschmittel und Farben,
einzuschränken. Sie beauftragte daher die Europäische Chemikalienagentur, die
wissenschaftliche Grundlage für eine Beschränkung im Rahmen der Verordnung zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zu
überprüfen.
Im Februar 2018 schlug die Kommission in ihrem Legislativvorschlag für eine Überarbeitung
der Trinkwasserrichtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls Mikrokunststoffe
in zur Trinkwassergewinnung genutzten Gewässern überwachen und auf dieser Grundlage
geeignete Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus legte die Kommission im Mai 2018 einen Gesetzesvorschlag für eine
Richtlinie über Einwegkunststoffe vor. In diesem Vorschlag werden neue EU-weite
Vorschriften für die zehn am häufigsten an den europäischen Stränden und Meeren gefundenen Einwegprodukte aus Kunststoff sowie für verloren gegangene und
zurückgelassene Fanggeräte festgelegt. Diese machen zusammen 70 % aller Abfälle im Meer
aus.
Was die Forderung des Petenten angeht, alle europäischen Wasseraufbereitungsanlagen mit
Wasserfiltern auszustatten, umfasst die Kunststoffstrategie eine Maßnahme zur Bewertung der
Wirksamkeit der Erfassung und Beseitigung der Verschmutzung durch Mikroplastik in
Wasseraufbereitungsanlagen. Im Oktober 2017 wurde ein REFIT-Bewertungsverfahren für die
Richtlinie 91/271/EEC, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser,
eingeleitet. Die Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen der Leitlinien für eine bessere
Rechtsetzung – Bewertung und Eignungsprüfungen. Bei der Bewertung liegt der Fokus unter
anderem darauf, wie neu auftretende Schadstoffe und Mikroplastik von der Richtlinie erfasst
werden, ob die Grenzwerte für Schadstoffe noch gültig sind und inwieweit in der Richtlinie
Innovation und Anpassung gefördert werden. Die Ergebnisse der Bewertung der Richtlinie
fließen in die Entscheidung der Kommission ein, ob die Richtlinie zu überarbeiten ist.
Die Kommission sammelt zudem Informationen und Hinweise für die Entwicklung von
Lösungen, mit denen die Menge an Mikroplastik in den Meeren reduziert werden kann.
Gleichzeitig werden im Zuge von mit EU-Mitteln finanzierten Forschungsprojekten das
Vorkommen und die Auswirkungen von Mikroplastik in Gewässern untersucht. Dazu gehören
unter anderem das CleanSea-Projekt im Rahmen von Horizont 2020, das MicroPlastics-
Projekt im Rahmen von Interreg und das MERMAIDS-Projekt im Rahmen von LIFE+.
Fazit
Wie bereits dargelegt, hat die Kommission im letzten Jahr zahlreiche positive und spezifische
legislative und nicht-legislative Maßnahmen ergriffen, um das Problem von Mikroplastik in
der Umwelt als solches sowie im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung zu lösen. Da
die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser das am besten geeignete
Instrument ist, um die Filtration von Mikroplastik aus Abwasser anzugehen, wird der vom
Petenten aufgeworfene Sachverhalt im Rahmen der von der Kommission vorgenommenen
Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser behandelt, was
einen notwendigen Vorbereitungsschritt in Richtung einer möglichen Überarbeitung der EU-
Rechtsvorschriften darstellt.
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